Zolltarifnummer Schweiz

Zolltarifnummer Schweiz

Die 8-stellige Zolltarifnummer bestimmt bei jeder Einfuhr in die Schweiz den Zoll, die Bewilligungen und die Zusatzabgaben. Hier sind alle 7’511 gültigen Nummern des Gebrauchstarifs, mit ihren Ansätzen am 01.11.2026.

    Seit dem 1. Januar 2024 sind die Industriezölle aufgehoben: 5’253 Nummern haben einen Normalansatz von Fr. 0.–. Zoll bleibt vor allem auf Agrarprodukten; 3’027 Nummern sind bewilligungspflichtig. Sie importieren eine Ware und wollen die ganze Rechnung? Import-Check: Tarifnummer, Zoll, MWST, Abgaben und Bewilligungen, CHF 19.

    Die 96 Kapitel

    Abschnitt I — Lebende tiere und waren tierischen ursprungs

    Abschnitt II — Waren pflanzlichen ursprungs

    Abschnitt III — Tierische, pflanzliche oder mikrobielle fette und öle und erzeugnisse ihrer spaltung; zubereitete speisefette; wachse tierischen oder pflanzlichen ursprungs

    Abschnitt IV — Waren der nahrungsmittelindustrie; getränke, alkoholische flüssigkeiten und essig; tabak und verarbeitete tabakersatzstoffe; erzeugnisse mit oder ohne nikotin zum inhalieren ohne verbrennung; andere nikotinhaltige erzeugnisse zur aufnahme des nikotins im menschlichen körper

    Abschnitt V — Mineralische stoffe

    Abschnitt VI — Erzeugnisse der chemischen industrie oder verwandter industrien

    Abschnitt VII — Kunststoffe und waren daraus; kautschuk und waren daraus

    Abschnitt VIII — Häute, felle, leder, pelzfelle und waren daraus; sattlerwaren; reiseartikel, handtaschen und ähnliche behältnisse; waren aus därmen

    Abschnitt IX — Holz, holzkohle und holzwaren; kork und korkwaren; flechtwaren und korbmacherwaren

    Abschnitt X — Halbstoffe aus holz oder anderen zellulosehaltigen faserstoffen; papier oder pappe für die wiederaufbereitung (abfälle und ausschuss) papier und waren daraus

    Abschnitt XI — Spinnstoffe und waren daraus

    Abschnitt XII — Schuhe, kopfbedeckungen, regenschirme, sonnenschirme, spazierstöcke, peitschen, reitpeitschen und teile davon; zugerichtete federn und waren aus federn; künstliche blumen; waren aus menschenhaaren

    Abschnitt XIII — Waren aus steinen, gips, zement, asbest, glimmer oder ähnlichen stoffen; keramische waren; glas und glaswaren

    Abschnitt XIV — Echte perlen oder zuchtperlen, edelsteine, schmucksteine oder dergleichen, edelmetalle, edelmetallplattierungen und waren daraus; phantasieschmuck; münzen

    Abschnitt XV — Unedle metalle und waren daraus

    Abschnitt XVI — Maschinen und apparate, elektrotechnische waren und teile davon; tonaufnahme- oder tonwiedergabegeräte, fernsehbild- und fernsehtonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, sowie teile und zubehör für diese geräte

    Abschnitt XVII — Beförderungsmittel

    Abschnitt XVIII — Optische, fotografische oder kinematografische instrumente, apparate und geräte; mess-, prüf- oder präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische instrumente, apparate und geräte; uhrmacherwaren; musikinstrumente; teile und zubehör für diese instrumente, apparate und geräte

    Abschnitt XIX — Waffen, munition und teile und zubehör davon

    Abschnitt XX — Verschiedene waren und erzeugnisse

    Abschnitt XXI — Kunstgegenstände, sammlungsstücke und antiquitäten