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Kapitel 7 — Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, zu Ernährungszwecken

Légumes, plantes, racines et tubercules alimentaires · Ortaggi o legumi, piante, radici e tuberi, mangerecci

PositionBezeichnungNummern
07.01Kartoffeln, frisch oder gekühlt5
07.02Tomaten, frisch oder gekühlt12
07.03Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt30
07.04Kohl, Blumenkohl, Wirsingkohl, Kohlrabi und ähnliche essbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt40
07.05Salate (Lactuca sativa) und Zichorien (Cichorium spp.), frisch oder gekühlt52
07.06Karotten (Möhren), Weissrüben, Rotrüben (Randen), Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche geniessbare Wurzeln, frisch oder gekühlt28
07.07Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt13
07.08Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt24
07.09Andere Gemüse, frisch oder gekühlt59
07.10Gemüse, nicht gekocht oder in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren20
07.11Gemüse vorläufig haltbar gemacht, jedoch in diesem Zustand zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet7
07.12Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, oder anders zerkleinert oder in Pulverform, aber nicht weiter zubereitet11
07.13Trockene Hülsenfrüchte, ausgelöste, auch geschält oder zerkleinert86
07.14Wurzeln von Maniok, Maranta oder Salep, Topinambur, Süsskartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücke zerteilt oder agglomeriert in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes12