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Kapitel 41 — Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und Leder

Peaux (autres que les pelleteries) et cuirs · Pelli (diverse da quelle per pellicceria) e cuoio

PositionBezeichnungNummern
41.01Rohe Häute und Felle von Tieren der Rindviehgattung (einschliesslich Büffel) oder von Pferden und anderen Einhufern (frisch, gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, aber weder gegerbt noch als Pergament- oder Rohhautleder noch anders zugerichtet), auch enthaart oder gespalten3
41.02Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, aber weder gegerbt noch als Pergament- oder Rohhautleder noch anders zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die durch Anmerkung 1 c) zu diesem Kapitel ausgeschlossen sind3
41.03Andere rohe Häute und Felle (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, aber weder gegerbt noch als Pergament- oder Rohhautleder noch anders zugerichtet), auch enthaart oder gespalten, ausgenommen solche, die durch die Anmerkungen 1 b) oder 1 c) zu diesem Kapitel ausgeschlossen sind3
41.04Leder und Häute von Tieren der Rindviehgattung (einschliesslich Büffel), von Pferden und anderen Einhufern, gegerbt oder «crust», enthaart, auch gespalten, aber nicht anders zugerichtet4
41.05Leder und Häute von Schafen oder Lämmern, gegerbt oder «crust», enthaart, auch gespalten, aber nicht anders zugerichtet2
41.06Leder und Häute von anderen Tieren, enthaart, und Häute von unbehaarten Tieren, gegerbt oder «crust», auch gespalten, aber nicht anders zugerichtet7
41.07Leder, nach dem Gerben oder nach dem Trocknen zugerichtet, und Leder und Häute als Pergament- oder Rohhautleder zugerichtet, von Tieren der Rindviehgattung (einschliesslich Büffel) oder von Pferden und anderen Einhufern, enthaart, auch gespalten, andere als solche der Nr. 41147
41.13Leder, nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtet, und Leder und Häute als Pergament- oder Rohhautleder zugerichtet, von anderen Tieren, enthaart oder von unbehaarten Tieren, auch gespalten, andere als solche der Nr. 41144
41.14Sämischleder (einschliesslich Neusämischleder); Lackleder und folien-kaschierte Lackleder; metallisierte Leder2
41.15Rekonstituiertes Leder auf der Grundlage von Leder oder Lederfasern hergestellt, in Platten, Blättern oder Streifen, auch aufgerollt; Schnitzel und andere Abfälle von Leder, präparierten Häuten oder rekonstituiertem Leder, nicht zur Herstellung von Lederwaren verwendbar; Lederspäne, -pulver und -mehl3