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Kapitel 3 — Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere

Poissons et crustacés, mollusques et autres invertébrés aquatiques · Pesci e crostacei, molluschi e altri invertebrati acquatici

PositionBezeichnungNummern
03.01Fische, lebend9
03.02Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Filets und anderes Fischfleisch der Nr. 030446
03.03Fische, gefroren, ausgenommen Filets und anderes Fischfleisch der Nr. 030445
03.04Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren53
03.05Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart26
03.06Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake20
03.07Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht28
03.08Wirbellose Wassertiere, andere als Krebs- und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere andere als Krebs- und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht8
03.09Mehl, Pulver und Agglomerate in Form von Pellets, von Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung geeignet2