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Kapitel 60 — Gewirkte oder gestrickte Stoffe

Étoffes de bonneterie · Stoffe a maglia

PositionBezeichnungNummern
60.01Samt, Plüsch (einschliesslich sog. Pelzgestricke) und Schlingenstoffe, gewirkt oder gestrickt7
60.02Gewirkte und gestrickte Stoffe mit einer Breite von nicht mehr als 30 cm und einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 Gewichtsprozent oder mehr, andere als solche der Nr. 60012
60.03Gewirkte oder gestrickte Stoffe mit einer Breite von nicht mehr als 30 cm, andere als solche der Nrn. 6001 und 60025
60.04Gewirkte oder gestrickte Stoffe mit einer Breite von mehr als 30 cm und mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von 5 Gewichtsprozent oder mehr, andere als solche der Nr. 60012
60.05Auf Kettenwirk- oder Kettenstrickmaschinen (einschliesslich Häkelgalonmaschinen) hergestellte Wirk- und Strickwaren, andere als solche der Nrn. 6001 bis 600414
60.06Andere gewirkte oder gestrickte Stoffe14