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Kapitel 68 — Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen
Ouvrages en pierres, plâtre, ciment, amiante, mica ou matières analogues · Lavori di pietre, gesso, cemento, amianto, mica o materie simili
| Position | Bezeichnung | Nummern |
|---|---|---|
| 68.02 | Bearbeitete Werk- oder Hausteine (andere als Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen solche der Nr. 6801; Würfel, Steinchen und ähnliche Waren für Mosaike, aus Naturstein (einschliesslich Schiefer), auch auf Unterlage; Körner, Splitter und Pulver von Naturstein (einschliesslich Schiefer), künstlich gefärbt | 9 |
| 68.04 | Mühlsteine und ähnliche Waren, ohne Gestelle, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch, und Teile davon, aus Naturstein, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder aus Keramik, auch mit Teilen aus anderen Stoffen | 5 |
| 68.05 | Natürliche oder künstliche Schleifstoffe, in Pulver- oder Körnerform, auf Spinnstoffwaren, Papier, Pappe oder andere Stoffe aufgebracht, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt | 3 |
| 68.06 | Hüttenwolle, Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallisolationszwecken oder zu Schalldämpfungszwecken, ausgenommen solche der Nrn. 6811, 6812 oder des Kapitels 69 | 3 |
| 68.07 | Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z.B. Erdölpech, Kohlenteerpech) | 3 |
| 68.09 | Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips | 3 |
| 68.10 | Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch armiert | 4 |
| 68.11 | Waren aus Asbestzement, Zellulosezement oder dergleichen | 4 |
| 68.12 | Bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat; Waren aus diesen Mischungen oder aus Asbest (z.B. Garne, Gewebe, Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Dichtungen), auch armiert, ausgenommen Waren der Nrn. 6811 oder 6813 | 3 |
| 68.13 | Reibungsbeläge (z.B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Plättchen), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen oder dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen | 3 |
| 68.14 | Bearbeiteter Glimmer und Waren aus Glimmer, einschliesslich agglomerierter oder wiedergewonnener Glimmer, auch auf Unterlage aus Papier, Pappe oder anderen Stoffen | 2 |
| 68.15 | Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschliesslich Kohlenstofffasern und Waren daraus sowie Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen | 8 |