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Kapitel 52 — Baumwolle

Coton · Cotone

PositionBezeichnungNummern
52.02Abfälle von Baumwolle (einschliesslich Garnabfälle und Reissspinnstoff)4
52.04Nähgarne aus Baumwolle, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf3
52.05Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von 85 Gewichtsprozent oder mehr, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf24
52.06Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 Gewichtsprozent, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf20
52.07Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), in Aufmachungen für den Einzelverkauf2
52.08Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 Gewichtsprozent oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 200 g19
52.09Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 Gewichtsprozent oder mehr, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g16
52.10Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 Gewichtsprozent, hauptsächlich oder ausschliesslich mit synthetischen oder künstlichen Fasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von nicht mehr als 200 g11
52.11Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 Gewichtsprozent, hauptsächlich oder ausschliesslich mit synthetischen oder künstlichen Fasern gemischt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g14
52.12Andere Gewebe aus Baumwolle10