Start › Kapitel 60 › Position 60.03
Zolltarifnummer 6003.4000
Gewirkte oder gestrickte Stoffe mit einer Breite von nicht mehr als 30 cm, andere als solche der Nrn. 6001 und 6002, aus künstlichen Fasern
- 60.03 Gewirkte oder gestrickte Stoffe mit einer Breite von nicht mehr als 30 cm, andere als solche der Nrn. 6001 und 6002
- – aus künstlichen Fasern
| Französisch | de fibres artificielles |
|---|---|
| Italienisch | di fibre artificiali |
| Englisch | of artificial fibres |
| HS-Code (6-stellig) | 6003.40 |
Zollansatz bei der Einfuhr
| Normalansatz | Bemessungsgrundlage | Bedingung |
|---|---|---|
| Fr. 0.00 | je 100 kg brutto | — |
Präferenzansätze
| Präferenzansatz | Ursprung (Freihandelsabkommen, APS) |
|---|---|
| Fr. 0.00 je 100 kg brutto | Europäische Union, Europäische Freihandelsassoziation, Südafrikanische Zollunion, Andorra, Golfkooperationsrat, Zentralamerikanische Staaten, Türkiye, Marokko, Westjordanland und Gazastreifen, Nordmazedonien, Mexiko, Jordanien, Chile, Tunesien, Libanon, Israel, Aegypten, Kanada, Japan (Direktbeförderung), Kolumbien, Serbien, Albanien, Ukraine, Peru, Montenegro, Hongkong, Bosnien-Herzegowina, China (ohne Hongkong) (Direktbeförderung), Philippinen, Georgien, Ecuador, Vereinigtes Königreich, Indonesien (Direktbeförderung), Moldau, Republik, Indien (Direktbeförderung), Vereinigte Staaten (Direktbeförderung), Kosovo, Färöer-Inseln, Singapur, Korea (Süd) |
Stand der Ansätze 01.11.2026. Dazu kommt die Mehrwertsteuer auf dem Wert der Ware samt Zoll und Abgaben. Import-Check für diese Nummer: Zoll, MWST, Abgaben, Bewilligungen, CHF 19
Weitere Nummern der Position 60.03
- 6003.1000 — Gewirkte oder gestrickte Stoffe mit einer Breite von nicht mehr als 30 cm, andere als solche der Nrn. 6001 …
- 6003.2000 — Gewirkte oder gestrickte Stoffe mit einer Breite von nicht mehr als 30 cm, andere als solche der Nrn. 6001 …
- 6003.3000 — Gewirkte oder gestrickte Stoffe mit einer Breite von nicht mehr als 30 cm, andere als solche der Nrn. 6001 …
- 6003.9000 — Gewirkte oder gestrickte Stoffe mit einer Breite von nicht mehr als 30 cm, andere als solche der Nrn. 6001 …