Zolltarifnummer Schweiz

Start › Kapitel 60 › Position 60.03

60.03 — Gewirkte oder gestrickte Stoffe mit einer Breite von nicht mehr als 30 cm, andere als solche der Nrn. 6001 und 6002

Étoffes de bonneterie d'une largeur n'excédant pas 30 cm, autres que celles des n°s 6001 et 6002

NummerBezeichnungNormalansatz
6003.1000– aus Wolle oder feinen TierhaarenFr. 0.00
6003.2000– aus BaumwolleFr. 0.00
6003.3000– aus synthetischen FasernFr. 0.00
6003.4000– aus künstlichen FasernFr. 0.00
6003.9000– andereFr. 0.00

Normalansatz der Hauptlinie, Bemessungsgrundlage auf jeder Nummer. Präferenzansätze, Bewilligungen und Zusatzabgaben stehen auf der Seite der Nummer.