Start › Kapitel 93 › Position 93.03
Zolltarifnummer 9303.1000
Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung von Pulver genutzt wird (z.B. Jagdgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere ausschliesslich zum Verschiessen von Leuchtmunition verwendbare Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate, Leinenschiessgeräte), Vorderlader
- 93.03 Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung von Pulver genutzt wird (z.B. Jagdgewehre, Vorderlader, Leuchtpistolen und andere ausschliesslich zum Verschiessen von Leuchtmunition verwendbare Geräte, Schreckschusspistolen und -revolver, Bolzen-Viehtötungsapparate, Leinenschiessgeräte)
- – Vorderlader
| Französisch | armes à feu ne pouvant être chargées que par le canon |
|---|---|
| Italienisch | armi da fuoco caricabili soltanto dalla canna |
| Englisch | muzzle-loading firearms |
| HS-Code (6-stellig) | 9303.10 |
Zollansatz bei der Einfuhr
| Normalansatz | Bemessungsgrundlage | Bedingung |
|---|---|---|
| Fr. 0.00 | je 100 kg brutto | — |
Präferenzansätze
| Präferenzansatz | Ursprung (Freihandelsabkommen, APS) |
|---|---|
| Fr. 0.00 je 100 kg brutto | Europäische Union, Europäische Freihandelsassoziation, Südafrikanische Zollunion, Andorra, Golfkooperationsrat, Zentralamerikanische Staaten, Türkiye, Marokko, Westjordanland und Gazastreifen, Nordmazedonien, Mexiko, Jordanien, Chile, Tunesien, Libanon, Israel, Aegypten, Kanada, Japan (Direktbeförderung), Kolumbien, Serbien, Albanien, Ukraine, Peru, Montenegro, Hongkong, Bosnien-Herzegowina, China (ohne Hongkong) (Direktbeförderung), Philippinen, Georgien, Ecuador, Vereinigtes Königreich, Indonesien (Direktbeförderung), Moldau, Republik, Indien (Direktbeförderung), Vereinigte Staaten (Direktbeförderung), Kosovo, Färöer-Inseln, Singapur, Korea (Süd) |
Bewilligungspflicht
| Stelle | Anforderung | Ursprung |
|---|---|---|
| Fedpol-ZSW | ausgenommen Waffen, für die keine Munition mehr hergestellt wird oder erhältlich ist | alle Länder |
Nichtzollrechtliche Erlasse
| Erlass / Stelle | Hinweis | Ursprung |
|---|---|---|
| BLV - CITES Einfuhr andere als lebende Pflanzen EU | in Verbindung mit Elfenbein oder Schildpatt | alle Länder |
Zusätzliche Abgaben bei der Einfuhr
| Abgabe | Ansatz | Bedingung |
|---|---|---|
| Artenschutz-Kontrolle (CITES Fauna) | Fr. 1.47 je 100 kg brutto | in Verbindung mit Elfenbein oder Schildpatt |
Stand der Ansätze 01.11.2026. Dazu kommt die Mehrwertsteuer auf dem Wert der Ware samt Zoll und Abgaben. Import-Check für diese Nummer: Zoll, MWST, Abgaben, Bewilligungen, CHF 19
Weitere Nummern der Position 93.03
- 9303.2000 — Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung von Pulver genutzt wird (z.B. …
- 9303.3000 — Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung von Pulver genutzt wird (z.B. …
- 9303.9000 — Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung von Pulver genutzt wird (z.B. …
- 9304.0000 — Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung von Pulver genutzt wird (z.B. …