Zolltarifnummer Schweiz

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Zolltarifnummer 2001.9092

Palmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile der Nr. 0714

Französischcoeurs de palmier; ignames, patates douces et parties comestibles similaires de plantes du n° 0714
Italienischcuori di palma; ignami, patate dolci e parti commestibili di piante simili della voce 0714
Englischpalm hearts; yams, sweet potatoes and similar edible plant parts of tariff heading 0714
HS-Code (6-stellig)2001.90

Zollansatz bei der Einfuhr

NormalansatzBemessungsgrundlageBedingung
Fr. 42.50je 100 kg brutto—

Zoll berechnen (nur Zoll, ohne MWST und Zusatzabgaben)

Präferenzansätze

PräferenzansatzUrsprung (Freihandelsabkommen, APS)
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
Europäische Union, Europäische Freihandelsassoziation, In der Entwicklung am wenigsten fortgeschrittene Länder (Direktbeförderung), Zentralamerikanische Staaten (Direktbeförderung), Lesotho (Direktbeförderung), Kolumbien (Direktbeförderung), Peru (Direktbeförderung), China (ohne Hongkong) (Direktbeförderung), Philippinen (Direktbeförderung), Georgien, Ecuador, Vereinigtes Königreich, Indonesien (Direktbeförderung), Moldau, Republik, Indien (Direktbeförderung), Kosovo

Besondere Ansätze

AnsatzUrsprungBedingung
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
Entwicklungsländer und -gebietePalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
Südafrikanische ZollunionPalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
GolfkooperationsratPalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
TürkiyePalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
Westjordanland und GazastreifenPalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
NordmazedonienPalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
ChilePalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
LibanonPalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
IsraelPalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
KanadaPalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
JapanPalmherzen
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
SerbienPalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
AlbanienPalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
UkrainePalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
MontenegroPalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
HongkongPalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
Bosnien-HerzegowinaPalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr
Fr. 0.00
je 100 kg brutto
SingapurPalmherzen; Yamswurzeln, Süsskartoffeln und ähnliche geniessbare Pflanzenteile mit einem Gehalt an Stärke von 5 Gewichtsprozent oder mehr

Bewilligungspflicht

StelleAnforderungUrsprung
BLV-VETDSBestandteile tierischen Ursprungs enthaltend: GGED, Bewilligung oder Gesundheitsbescheinigung erforderlichEU (+AD,XI,SM), EFTA, and Lä ohne GTU, Alle Länder

Zusätzliche Abgaben bei der Einfuhr

AbgabeAnsatzBedingung
Tiere und Tierprodukte auf dem Luftweg (GTK)Fr. 1.47
je 100 kg brutto
auf dem Luftweg über die zugelassenen Flughäfen eingeführt, Bestandteile tierischen Ursprungs enthaltend
Tierprodukte auf dem Luftweg, aus Neuseeland (GTK)Fr. 1.14
je 100 kg brutto
auf dem Luftweg über die zugelassenen Flughäfen eingeführt, Bestandteile tierischen Ursprungs enthaltend

Stand der Ansätze 01.11.2026. Dazu kommt die Mehrwertsteuer auf dem Wert der Ware samt Zoll und Abgaben. Import-Check für diese Nummer: Zoll, MWST, Abgaben, Bewilligungen, CHF 19

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