Start › Kapitel 18 › Position 18.06
Zolltarifnummer 1806.1020
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen, mit einem Gehalt an Saccharose von nicht mehr als 65 Gewichtsprozent
- 18.06 Schokolade und andere kakaohaltige Nahrungsmittelzubereitungen
- – Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen (1806.10)
- – – mit einem Gehalt an Saccharose von nicht mehr als 65 Gewichtsprozent
| Französisch | d'une teneur en poids de saccharose n'excédant pas 65 % |
|---|---|
| Italienisch | avente tenore, in peso, di saccarosio non eccedente 65% |
| Englisch | containing not more than 65% by weight of sucrose |
| HS-Code (6-stellig) | 1806.10 |
Zollansatz bei der Einfuhr
| Normalansatz | Bemessungsgrundlage | Bedingung |
|---|---|---|
| Fr. 14.00 | je 100 kg brutto | — |
Zoll berechnen (nur Zoll, ohne MWST und Zusatzabgaben)
Präferenzansätze
| Präferenzansatz | Ursprung (Freihandelsabkommen, APS) |
|---|---|
| Fr. 0.00 je 100 kg Eigenmasse | Europäische Union, Vereinigtes Königreich |
| Fr. 0.00 je 100 kg brutto | In der Entwicklung am wenigsten fortgeschrittene Länder (Direktbeförderung), Lesotho (Direktbeförderung), Indonesien (Direktbeförderung) |
| Fr. 4.00 je 100 kg brutto | Europäische Freihandelsassoziation, Entwicklungsländer und -gebiete (Direktbeförderung), Südafrikanische Zollunion (Direktbeförderung), Golfkooperationsrat (Direktbeförderung), Zentralamerikanische Staaten (Direktbeförderung), Türkiye, Marokko, Westjordanland und Gazastreifen (Direktbeförderung), Nordmazedonien, Jordanien, Chile (Direktbeförderung), Tunesien, Libanon, Israel, Kanada (Direktbeförderung), Japan (Direktbeförderung), Kolumbien (Direktbeförderung), Serbien, Albanien, Ukraine, Peru (Direktbeförderung), Montenegro, Hongkong (Direktbeförderung), Bosnien-Herzegowina, China (ohne Hongkong) (Direktbeförderung), Philippinen (Direktbeförderung), Georgien, Ecuador, Moldau, Republik, Indien (Direktbeförderung), Kosovo, Singapur (Direktbeförderung), Korea (Süd) (Direktbeförderung) |
Bewilligungspflicht
| Stelle | Anforderung | Ursprung |
|---|---|---|
| BLV-VETDS | Bestandteile tierischen Ursprungs enthaltend: GGED, Bewilligung oder Gesundheitsbescheinigung erforderlich; ausgenommen zusammengesetzte Lebensmittel, welche die Ausnahmebedingungen erfüllen | EU (+AD,XI,SM), EFTA, and Lä ohne GTU, Alle Länder |
Zusätzliche Abgaben bei der Einfuhr
| Abgabe | Ansatz | Bedingung |
|---|---|---|
| Normaler Steuersatz (SpSt) | Fr. 29.00 je 1 Liter 100% Alkohol | alkoholhaltige Erzeugnisse, Besteuerung zum normalen Steuersatz |
| Ermässigter Steuersatz (SpSt) | Fr. 14.50 je 1 Liter 100% Alkohol | alkoholhaltige Erzeugnisse, Besteuerung zum ermässigten Steuersatz |
| Tiere und Tierprodukte auf dem Luftweg (GTK) | Fr. 1.47 je 100 kg brutto | auf dem Luftweg über die zugelassenen Flughäfen eingeführt, Bestandteile tierischen Ursprungs enthaltend; ausgenommen sind Erzeugnisse, die die Ausnahmebedingungen erfüllen |
| Tierprodukte auf dem Luftweg, aus Neuseeland (GTK) | Fr. 1.14 je 100 kg brutto | auf dem Luftweg über die zugelassenen Flughäfen eingeführt, Bestandteile tierischen Ursprungs enthaltend; ausgenommen sind Erzeugnisse, die die Ausnahmebedingungen erfüllen |
Stand der Ansätze 01.11.2026. Dazu kommt die Mehrwertsteuer auf dem Wert der Ware samt Zoll und Abgaben. Import-Check für diese Nummer: Zoll, MWST, Abgaben, Bewilligungen, CHF 19
Weitere Nummern der Position 18.06
- 1806.1010 — Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süssstoffen, mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 65 …
- 1806.2011 — Mischungen mit einem Gehalt von mehr als 12 Gewichtsprozent an Milchfett oder von mehr als 20 …
- 1806.2012 — Mischungen mit einem Gehalt von mehr als 12 Gewichtsprozent an Milchfett oder von mehr als 20 …
- 1806.2013 — Mischungen mit einem Gehalt von mehr als 12 Gewichtsprozent an Milchfett oder von mehr als 20 …
- 1806.2014 — Mischungen mit einem Gehalt von mehr als 12 Gewichtsprozent an Milchfett oder von mehr als 20 …
- 1806.2015 — Mischungen mit einem Gehalt von mehr als 12 Gewichtsprozent an Milchfett oder von mehr als 20 …
- 1806.2019 — Mischungen mit einem Gehalt von mehr als 12 Gewichtsprozent an Milchfett oder von mehr als 20 …
- 1806.2071 — Milchbestandteile enthaltend, mit einem Gehalt an Milchfett von, mehr als 6 Gewichtsprozent
- 1806.2072 — Milchbestandteile enthaltend, mit einem Gehalt an Milchfett von, mehr als 3 Gewichtsprozent, jedoch nicht …
- 1806.2073 — Milchbestandteile enthaltend, mit einem Gehalt an Milchfett von, nicht mehr als 3 Gewichtsprozent
- 1806.2074 — keine Milchbestandteile enthaltend, mit einem Gehalt an Fett von mehr als 15 Gewichtsprozent
- 1806.2079 — keine Milchbestandteile enthaltend, andere
- 1806.2081 — Milchbestandteile enthaltend, anderes Fett als Milchfett enthaltend (mit oder ohne Milchfett), mit einem …
- 1806.2082 — Milchbestandteile enthaltend, anderes Fett als Milchfett enthaltend (mit oder ohne Milchfett), andere
- 1806.2083 — Milchbestandteile enthaltend, andere