Zolltarifnummer Schweiz

Start › Kapitel 89 › Position 89.03

89.03 — Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus

Yachts et autres bateaux et embarcations de plaisance ou de sport; bateaux à rames et canoës

NummerBezeichnungNormalansatz
– aufblasbare Boote, einschliesslich Festrumpfschlauchboote
8903.1100– – mit Motor ausgestattet oder zur Aufnahme eines Motors hergerichtet, mit einem Leergewicht ohne Motor von nicht mehr als 100 kgFr. 0.00
8903.1200– – nicht zur Aufnahme eines Motors hergerichtet und mit einem Leergewicht von nicht mehr als 100 kgFr. 0.00
8903.1900– – andereFr. 0.00
– Segelboote, ausgenommen aufblasbare Boote, auch mit Hilfsmotor
8903.2100– – mit einer Länge von nicht mehr als 7,5 mFr. 0.00
8903.2200– – mit einer Länge von mehr als 7,5 m, jedoch nicht mehr als 24 mFr. 0.00
8903.2300– – mit einer Länge von mehr als 24 mFr. 0.00
– Motorboote, ausgenommen aufblasbare Boote, ausgenommen solche mit Aussenbordmotor
8903.3100– – mit einer Länge von nicht mehr als 7,5 mFr. 0.00
8903.3200– – mit einer Länge von mehr als 7,5 m, jedoch nicht mehr als 24 mFr. 0.00
8903.3300– – mit einer Länge von mehr als 24 mFr. 0.00
– andere
8903.9300– – mit einer Länge von nicht mehr als 7,5 mFr. 0.00
8903.9900– – andereFr. 0.00
8904.0000– Schlepper und SchubschiffeFr. 0.00

Normalansatz der Hauptlinie, Bemessungsgrundlage auf jeder Nummer. Präferenzansätze, Bewilligungen und Zusatzabgaben stehen auf der Seite der Nummer.