Zolltarifnummer Schweiz

Start › Kapitel 88 › Position 88.02

88.02 — Andere Luftfahrzeuge (z.B. Hubschrauber, Flugzeuge), ausgenommen Luftfahrzeuge ohne Besatzung der Nr. 8806; Raumfahrzeuge (einschliesslich Satelliten) und ihre Trägerraketen und suborbitale Fahrzeuge

Autres véhicules aériens (hélicoptères, avions, par exemple), à l'exception des véhicules aériens sans pilote du n° 8806; véhicules spatiaux (y compris les satellites) et leurs véhicules lanceurs et véhicules sous-orbitaux

NummerBezeichnungNormalansatz
– Hubschrauber
8802.1100– – mit einem Leergewicht von nicht mehr als 2000 kgFr. 0.00
8802.1200– – mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kgFr. 0.00
8802.2000– Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von nicht mehr als 2000 kgFr. 0.00
8802.3000– Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg, jedoch nicht mehr als 15000 kgFr. 0.00
8802.4000– Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 15000 kgFr. 0.00
8802.6000– Raumfahrzeuge (einschliesslich Satelliten) und ihre Trägerraketen und suborbitale FahrzeugeFr. 0.00
8804.0000– Fallschirme (einschliesslich lenkbare Fallschirme und Gleitschirme) und rotierende Fallschirme; Teile und Zubehör davonFr. 0.00

Normalansatz der Hauptlinie, Bemessungsgrundlage auf jeder Nummer. Präferenzansätze, Bewilligungen und Zusatzabgaben stehen auf der Seite der Nummer.