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59.11 — In Anmerkung 8 zu diesem Kapitel genannte Erzeugnisse und Waren, aus Spinnstoffen, zu technischen Zwecken
Produits et articles textiles pour usages techniques, visés à la Note 8 du présent Chapitre
| Nummer | Bezeichnung | Normalansatz |
|---|---|---|
| 5911.1000 | – Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, in Verbindung mit einer oder mehreren Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen, der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschliesslich der mit Kautschuk imprägnierten Samtbänder zum Überziehen von Kettbäumen | Fr. 0.00 |
| 5911.2000 | – Beuteltuch (Müllergaze), auch konfektioniert | Fr. 0.00 |
| – Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsstücken versehen, der auf Papiermaschinen oder auf ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z.B. zum Herstellen von Papierhalbstoff oder Asbestzement) | ||
| 5911.3100 | – – mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 650 g | Fr. 0.00 |
| 5911.3200 | – – mit einem Quadratmetergewicht von 650 g oder mehr | Fr. 0.00 |
| 5911.4000 | – Filtertücher und dichte Gewebe, der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren | Fr. 0.00 |
| 5911.9000 | – andere | Fr. 0.00 |
Normalansatz der Hauptlinie, Bemessungsgrundlage auf jeder Nummer. Präferenzansätze, Bewilligungen und Zusatzabgaben stehen auf der Seite der Nummer.