Zolltarifnummer Schweiz

Start › Kapitel 27 › Position 27.02

27.02 — Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Jett

Lignites, même agglomérés, à l'exclusion du jais

NummerBezeichnungNormalansatz
2702.1000– Braunkohle, auch in Pulverform, aber nicht agglomeriertFr. 0.00
2702.2000– Braunkohle, agglomeriertFr. 0.00
2703.0000– Torf (einschliesslich Torfstreue), auch agglomeriertFr. 0.00
2704.0000– Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; RetortenkohleFr. 0.00
2705.0000– Steinkohlengas, Wassergas, Schwachgas und ähnliche Gase, ausgenommen Erdgas und andere gasförmige KohlenwasserstoffeFr. 0.00
2706.0000– Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, auch entwässert oder teilweise destilliert, einschliesslich rekonstituierte TeereFr. 0.00

Normalansatz der Hauptlinie, Bemessungsgrundlage auf jeder Nummer. Präferenzansätze, Bewilligungen und Zusatzabgaben stehen auf der Seite der Nummer.